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FAQ

FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen zur Aus- und Weiterbildung, kurz und einfach erklärt.

Eine volle oder teilweise Übernahmen der Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) möglich, wenn:

  1. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  2. der Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt
  3. der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat
  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert
  5. die Maßnahme und der Träger für die Förderung zugelassen sind
  6. der Arbeitnehmer von Strukturwandel betroffen ist oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstrebt. Hiervon kann bei Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten abgewichen werden.

Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen sollte eine Förderung mit Weiterbildungskosten (insbesondere Lehrgangskosten) auch während der Kurzarbeit möglich sein. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, dass die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet.

Anders verhält es sich mit zu zahlenden Arbeitsentgeltzuschüssen für aufgrund der Weiterbildung entstehende Ausfallzeiten. Da ja in diesen Zeiten keine Arbeitszeit ausfällt, kann auch kein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt werden.

Das Programm KdW ist für kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?
40 % der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro pro Mitarbeiter:in. Die Beihilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Als Grundlage dienen die Netto-Seminarkosten.

Wie hoch ist die mögliche Gesamtförderung?
< 10 Beschäftigte: 20.000 Euro/Jahr
< 50 Beschäftigte: 100.000 Euro/Jahr
< 250 Beschäftigte: 250.000 Euro/Jahr

Hier mehr erfahren zum Förderprogramm KdW

Ansprechpartnerin ist die KdW-Servicestelle Fitt gGmbH. Sie berät die antragstellenden Unternehmen, bearbeitet die Anträge zahlt die Fördermittel aus.

DigitalStarter Saarland hilft Unternehmen bei der Digitalisierung. Sie erhalten bis zu 10.000 Euro als Zuschuss zu ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % , bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %, maximal jedoch 10.000 Euro.

Hier mehr erfahren zu „Digital Starter“ Saarland

Übernahme der Weiterbildungskosten zwischen 15 % und 100 % und Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zwischen 25 % und 75 % (abhängig von der Betriebsgröße). Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen sind bis zu 100 % möglich.

Hier mehr erfahren zum Qualifizierungschancengesetz.

Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende können einen Bildungsgutschein beim zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Schein garantiert ihnen die finanzielle Unterstützung und berechtigt sie zur Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung. Die Kosten werden dabei vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit getragen.

TEACH ist ein AZAV-zertifiziertes Weiterbildungsunternehmen und daher berechtigt, Ihren Bildungsgutschein einzulösen. Sprechen Sie uns an.

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es das Qualifizierungschancengesetz zur gezielten Weiterbildung von Berufstätigen. Ziel ist es, die Qualifikation und die Kompetenzen von Arbeitnehmern in Hinblick auf die Arbeitswelt 4.0 zu stärken.

Gefördert werden Beschäftigte, unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Darüber hinaus alle Mitarbeiter, die sich innerhalb des eigenen Unternehmens weiterentwickeln möchten oder in Berufen arbeiten, in denen Fachkräftemangel herrscht.

Staatliche Förderung:

  1. Übernahme der Weiterbildungskosten zwischen 15 % und 100 % (abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter des Mitarbeiters).
  2. Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zwischen 25 % und 75 % (abhängig von der Betriebsgröße). Ein Zuschuss von bis zu 100 % ist möglich bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen (z. B. Umschulungen, Teilqualifikationen, Vorbereitung auf Externenprüfungen)

Voraussetzungen:

  1. Die Weiterbildung muss mehr als 160 Unterrichtseinheiten umfassen.
  2. Die Weiterbildung muss bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden (oder im Unternehmen durch einen externen Dienstleister).
  3. Es müssen zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln werden. Dazu zählen keine Fähigkeiten, die für den Arbeitsplatz  bereits vorausgesetzt werden.
  4. Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  1. Was kann ich eigentlich schon?
  2. Was könnte ich noch können?
  3. Was bremst mich?
  4. Wo kann ich lernen?
  5. Wer unterstützt mich?
  6. Wer bezahlt’s?
  7. Wie lerne ich gut?

Quelle: Capital Printausgabe 07/2019

Die Abkürzung „AZAV“ steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“.  Mit diese Zertifizierung wird die Akkreditierung und Zertifizierung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt. Arbeitsuchende können dort ihre Bildungs-, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) von Arbeitsamt oder Jobcenter einlösen.

TEACH ist AZAV zertifziert und löst gerne Ihren Bildungsgutschein ein.

Der Begriff WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Dieses Programm kommt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte infrage, die entweder qualifiziert und älter oder gering qualifiziert sind. Die Fördermöglichkeiten sind dabei abhängig vom Alter, der Qualifikation und der Größe des Unternehmens.

Die Agentur für Arbeit unterscheidet dabei zwischen älteren, geringqualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern unter 45 Jahren.

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Weiterbildung zu einem gewissen Prozentsatz und fördert auch einen Zuschuss zu den Gehältern, die während der Weiterbildung anfallen.

Im ersten Schritt findet ein Beratungsgespräch statt, in dem geklärt wird, welche Berufserfahrungen und Eignungen Sie für die Weiterbildung mitbringen. Danach wird eine Eignungsfeststellung zur besseren Abstimmung durchgeführt.

Video Based Trainings vermitteln kompaktes Wissen in nur 90 Minuten und dienen der Vorbereitung bzw. Vertiefung der Office-Themen. Diese können zeit- und ortsneutral stattfinden und sind in mehreren Sprachen verfügbar. Der Teilnehmer lernt effizient und nach eigenem Lerntempo.

  • Berufseinsteiger
  • Berufserfahrene, die ein Team leiten wollen/müssen
  • Fachkräfte mit Studium bzw. vergleichbarer Ausbildung, insbesondere aus den Bereichen Wirtschafts-, Ingenieurs-, Informations-, Kommunikations- und Sozialwissenschaften

Das Software Assurance Trainingsvoucher Programm wird schrittweise eingestellt wird. Drei Stufen sind vorgesehen:

  1. Ab dem 01.02.2020 können Microsoft SA-Voucher nicht mehr für die Buchung von Azure-Schulungen verwendet werden.
  2. Ab dem 01.02.2021 ist es nicht mehr möglich, neue Voucher zu erstellen.
  3. Ab dem 01.01.2022 wird das Software Assurance Programm von Microsoft endgültig eingestellt.

Denken Sie daran, Ihre SA-Voucher bis spätestens 30.06.2021 Ihren Mitarbeitern zuzuweisen. Die letzte Kurswoche für SATV-fähige MOC Seminare beginnt am 13.12.2021 bis 17.12.2021 – auch als Online Seminar (Virtual Classroom Trainer Live*) mit virtueller Schulungsumgebung.

* Sofortkontakt zum Trainer in Echtzeit

Mit den Software Assurance Trainingsgutscheinen können Sie die technischen Microsoftkurse, die Ihre IT-Professionals und Entwickler beim Deployment, Managment und Support Ihrer IT-Infrastruktur im Unternehmen unterstützen, bei uns buchen.

Als Kunde der folgenden Volumenlizenzprogramme sind Sie für diesen Service berechtigt:

  1. Open Value/Open Value Company-Wide/Subscription
  2. Select License/Select Plus mit Software Assurance Membership
  3. Enterprise Agreement/Subscription

Und so funktioniert es:

Durch die Trainingsgutscheine erhalten Sie das Recht, Kurse für eine bestimmte Anzahl bei uns buchen. Die Anzahl variiert je nach Produkt und der Anzahl der qualifizierten Lizenzen, für die Sie Software Assurance erworben haben. Um den Trainingsgutscheine-Service nutzen zu können, müssen Sie eine Mindestanzahl an Lizenzen mit Software Assurance abgedeckt haben; diese Anzahl richtet sich nach dem Lizenzprogramm, das Sie abgeschlossen haben.